Für wen gilt die Pflicht zur Dichtheitsprüfung?
Als Hauseigentümer müssen Sie in NRW die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61a Landeswassergesetz durchführen lassen:
- bei Neubau der Abwasserleitungen
- bei Änderung der Abwasserleitungen
- als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre
Die Fakten für Sie hier zusammengefasst – klick …
TIPP: Lesen Sie auch die informative Broschüre des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen
Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen – Pflicht für Grundstückseigentümer
