Für wen gilt die Pflicht zur Dichtheitsprüfung?

Als Hauseigentümer müssen Sie in NRW die  Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61a Landeswassergesetz durchführen lassen:

- bei Neubau der Abwasserleitungen

- bei Änderung der Abwasserleitungen

- als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre

Die Fakten für Sie hier zusammengefasst – klick …  

 

TIPP: Lesen Sie auch die informative Broschüre des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen

Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen – Pflicht für Grundstückseigentümer